Richtiges Verhalten an Omnibushaltestellen:

Eine offizielle Bushaltestelle ist durch ein Schild mit grünem H auf gelben Grund gekennzeichnet. Schulbusse sind besonders mit einem Zusatzschild gekennzeichnet.

Wenn an einem Bus des Linien- und Schulverkehrs schon beim Anfahren der Haltestelle das Warnblinklicht eingeschaltet wird, darf der Bus nicht mehr überholt werden. Es darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung ausgeschlossen ist. Dies gilt auch für den Gegenverkehr. Den Bussen ist auch das Abfahren von den Haltestellen zu ermöglichen. Im Bereich 15 m vor und hinter der Haltestelle ist das Parken verboten.

 

 

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